Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist für den Beginn einer Heilmittelbehandlung von 14 auf 28 Tage verlängert. Die Sonderregelung gilt nun bis zum 30. September 2020.
Vor der Coronavirus-Pandemie durften zwischen der Verordnung durch den Arzt und Therapiebeginn maximal 14 Tage liegen. Mit der Verlängerung soll laut Angaben des G-BA einem in den Praxen möglicherweise bestehenden Terminstau bei Heilmittelbehandlungen, die bedingt durch die Corona-Pandemie nicht begonnen werden konnten, entgegengewirkt werden.
Ab dem 1. Oktober 2020 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Dann gilt regelhaft die Frist von 28 Tagen zum Beginn der Behandlung. Zu den Heilmitteln gehören unter anderem Physio- und Ergotherapie.
Patienten mit rheumatischen Erkrankungen sollten, wenn sie noch nicht mit der Behandlung beginnen können, selbst für die notwendige Bewegung sorgen und unter Beachtung der bisher erfolgten ergo- und physiotherapeutischen Hinweise aktiv sein. "Betroffene sollten dabei die Übungen anwenden, die sie in der Therapie, beim Funktionstraining oder während der Reha erlernt haben", erklärt Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann, Vorstandsmitglied der Deutschen Rheuma-Liga. Sie sollten sich gegebenenfalls von den Angehörigen oder anderen Bezugspersonen helfen lassen, zum Beispiel bei Übungen zum Treppensteigen.