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Gesundheitsdaten: Rettende Informationen im Notfall

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Rettungsdienst
In Notsituationen sind medizinische Helferinnen und Helfer auf Informationen angewiesen.

Für den Rettungsdienst ist von großer Bedeutung, die wichtigsten Gesundheitsdaten der Betroffenen zu kennen. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Bei einem Unfall oder einer anderen medizinischen Notsituation ist eine schnelle Versorgung das A und das O. Am besten können die Retterinnen und Retter helfen, wenn sie die wichtigsten Gesundheitsdaten der Betroffenen kennen.

Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, erläutert Raymund Schneider, Referent Rettungsdienst beim Deutschen Roten Kreuz (DRK). „Ein Notfallausweis wie beispielsweise der europäische Notfallausweis enthält persönliche Daten, dazu Infos zu Blutgruppe und Schutzimpfungen, zu chronischen Erkrankungen und Medikamenten, aber auch zu Allergien und Unverträglichkeiten oder Implantaten.“

Außerdem werden darin Kontaktdaten von Personen eingetragen, die im Ernstfall benachrichtigt werden können oder sollten. Derlei Ausweise zum Ausfüllen sind kostenfrei oder für eine geringe Gebühr bei vielen Krankenkassen und Apotheken erhältlich. Wem das zu aufwendig ist, der kann auch einen gut lesbaren Zettel mit den wichtigsten Angaben in seinen Geldbeutel stecken.

Blick in den Kühlschrank

Es gibt aber auch sogenannte Notfalldosen zur Aufbewahrung in der häuslichen Kühlschranktür. Dort stehen sie nicht, weil sie gekühlt werden müssten. Die Idee ist vielmehr, dass sie in  jedem Haushalt einen festen Ort haben, an dem mögliche Retter sie leicht finden können. Wieder andere Menschen setzen darauf, Notfalldaten auf dem Sperrbildschirm ihres Handys einzuspeichern, was sowohl bei Apple- als auch bei Android-Handys möglich ist.

„Im Internet existiert eine Vielzahl von Anleitungen, sowohl schriftlich als auch als Video-Tutorial, beispielsweise auf der Plattform Youtube, die einfach und schrittweise erklären, wie man eine Anzeige von Notfalldaten auf dem Sperrbildschirm von Smartphones einrichtet“, erklärt Jonas Momper, Referent Gesundheitlicher Bevölkerungsschutz bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG).

Das Bundesgesundheitsministerium wiederum empfiehlt gesetzlich Versicherten nachdrücklich, die erwähnten Informationen in einem Notfalldatensatz (NFD) auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. Dort lassen sich in einem zusätzlichen Datensatz auch Kontaktdaten behandelnder Ärztinnen und Ärzte hinterlegen sowie Informationen zum Aufbewahrungsort von wichtigen Dokumenten wie einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder einem Organspendeausweis.

Retter dürfen nicht suchen

Das Rettungsdienstpersonal wird dem Hinweis einer Patientin oder eines Patienten und auch von Angehörigen oder Pflegekräften auf vorhandene Notfalldaten wenn möglich immer nachgehen, betont Raymund Schneider. „Bei einem akuten Notfall wie etwa einem Herz-Kreislauf-Stillstand stehen allerdings zunächst lebensrettende Maßnahmen im Vordergrund.“

Zudem sei das Rettungsdienstpersonal „grundsätzlich nicht befugt, in Taschen oder Ähnlichem zu suchen; auch nicht nach Ausweispapieren, um die Identität eines Patienten/einer Patientin in Erfahrung zu bringen.“ Sei die Patientin oder der Patient ansprechbar, würden die notwendigen Daten im Dialog mit der (Notfall-)Patientin/dem Patienten durch das Rettungsdienstpersonal erhoben und bei der Übergabe im Krankenhaus dem aufnehmenden Personal – digital oder persönlich – übermittelt.

Datensatz regelmäßig aktualisieren

Einen Notfalldatensatz auf der Gesundheitskarte lässt man sich am besten in der (Haus-)Arztpraxis erstellen, die einen guten Überblick über die Krankengeschichte hat. Die versicherte Person muss dazu ihre Einwilligung geben. Die Daten dürfen auch nur mit ihrer Zustimmung bearbeitet und müssen auf Verlangen gelöscht werden.

Ist der Datensatz erstellt und gespeichert, wird er elektronisch signiert und auf dem Speicherchip der elektronischen Gesundheitskarte abgelegt. Auf Wunsch kann die Patientin oder der Patient einen Papierausdruck des Notfalldatensatzes erhalten. Damit Notfallinformationen im Ernstfall wirklich nützlich sind, müssen sie allerdings stets aktuell sein, ergänzt Jonas Momper.

„Die ursprüngliche Speicherung von relevanten Notfallinformationen und medizinischen Daten ist nur der erste Schritt. In der Folge ist es wichtig, Dinge wie den Medikationsplan und medizinische Statusangaben regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen.“ Es sei daher von Bedeutung, Notfallinformationen immer wieder zu überprüfen und zu aktualisieren. „Das erfordert eine enge Zusammenarbeit zwischen Patienten, deren Angehörigen sowie dem medizinischen Fachpersonal, um sicherzustellen, dass die verfügbaren Informationen stets aktuell und von Relevanz sind.“

Daten werden nicht übertragen

Für die elektronische Gesundheitskarte heißt das: Alle behandelnden Ärzte und Psychotherapeuten sollten – mit Einverständnis der Patientinnen oder Patienten – den Notfalldatensatz aktualisieren, wann immer sie für einen Notfall relevante Informationen beisteuern können. Und, wichtig zu wissen: Wenn die Krankenkasse eine neue elektronische Gesundheitskarte schickt, befindet sich darauf kein Notfalldatensatz. Der kann und sollte dann so schnell wie möglich von der Arztpraxis, die die Daten zuletzt aktualisiert hat, auf die neue Karte übertragen werden.

Autorin: Barbara Erbe

Dieser Text erschien zuerst in der Mitgliederzeitschrift "mobil", Ausgabe 4-2024. Sechs Mal im Jahr erhalten Mitglieder der Deutschen Rheuma-Liga die Zeitschrift direkt nach Hause (jetzt Mitglied werden).

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